Usercentrics - PUBLIC

Verbietet das TCF “Weiterscrollen” als Einwilligung zu werten?

Nein, in den Richtlinien des TCF findet sich keine genaue Definition bzw. Vorgabe, wie das Einholen der Nutzer Einwilligung (z.B. explizit oder implizit) zu erfolgen hat. Für Publisher besteht also im Umkehrschluss die Möglichkeit, “Weiterscrollen” als Nutzer Einwilligung zu werten.

Achtung: Das Thema “Weiterscrollen als Einwilligung” beschäftigte in der Vergangenheit bereits diverse Gerichte. Der einheitliche Tenor: “Weiterscrollen” kann NICHT als gültige Nutzereinwilligung gewertet werden. Zudem äußerte sich der Europäische Datenschutzausschuss EDSA in seinen Leitlinien vom Mai 2020 bereits hierzu und stufte “Weiterscrollen” ebenfalls als nicht -DSGVO-konforme Variante eine Nutzereinwilligung einzuholen ein. Publisher, die diese Option trotzdem erwägen, sollten Rücksprache mit der Rechtsabteilung oder einem Fachanwalt halten.


Weitere Hilfe benötigt?

Wie bekomme ich Hilfe bei technischen Fragen?

 

Usercentrics - PUBLIC