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Es handelt sich bei der Consent Management Platform (CMP) um einen Dienst zum Nachweis der erteilten Einwilligungen der Nutzer. Da sich diese Pflicht aus der DSGVO ergibt (Nachweispflicht) ist die Rechtsgrundlage für den Einsatz der CMP Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO.

Info

Im Übrigen benötigen Sie stets eine Rechtsgrundlage gem. Art. 6 Abs. 1 DSGVO. Das berechtigte Interesse wäre auch eine solche Rechtsgrundlage, trifft aber bei dem Einsatz der CMP nicht zu.

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