Müssen Services, die Daten an die USA weitergeben in einer extra Kategorie eingeordnet werden?

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Müssen Services, die Daten an die USA weitergeben in einer extra Kategorie eingeordnet werden?

Die Kategorie richtet sich weiterhin nach dem Zweck des Services. Services, die Daten in ein Drittland transferieren, in dem kein angemessenes Datenschutzniveau festgestellt wurde, bedürfen - soweit Standardvertragsklauseln nicht weiterhelfen - einer Einwilligung und können nicht auf das berechtigte Interesse gestützt werden. Ist ein solcher Service als "essentiell" eingeordnet, wird keine Einwilligung des Nutzers eingeholt. Die Kategorieauswahl sollte angepasst werden.


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